Modelle:
Stahl-Wurzelbrücke
Wurzelbrücke für PKW Stellflächen und Geh-Radwege mit Pflasteranschlag und variablem Pflanzloch. Radlasten bis 15 KN
Wurzelbrücke für Stellflächen, Zufahrtsverbreiterung für Service-Fahrzeuge, Feuerwehr (z.B. Feuergasse).
Radlasten 50 KN
Wurzelbrücke für Fuß- und Radwege um Bestandsbaum. Radlast 15 KN.
Wurzelbrücken aus Pressrosten über oft durchnässten Geh- und Fahrradweg-Bereich
Wurzelbrücke für Zufahrtsweg Verbreiterung Radlast bis 50 KN.
Die Wurzelbrücken sind als Rahmentragwerk ausgeführt und werden in den Abmessungen Breite bis 1,30 m Länge bis 4,00 m geliefert. Abhängig von der geforderten Radlast ist die Konstruktionshöhe 60 bis 130 mm.
Versorgungsleitungen, die im Wurzelbrücken-Bereich verlegt sind, lassen keine Schraubfundamente zu. In diesem Fall kann die Wurzelbrücke auf Stützfüße oder Punktfundamente gelagert werden.
Die Wurzelbrücken sind, je nach Nutzung für 15 KN oder 50 KN Radlast, ohne Bremsfaktor, dimensioniert und sind für den dynamischen Verkehr bis 20 km/h ausgelegt.
Wurzelbrücken werden auf Schraubfundamente, Punktfundamente oder Streifenfundamente gelagert.
Der Untergrund muss der BK 3+4 mit ca. 2 KP/cm² belastbar sein. Aufgefüllte Flächen ohne ausreichender Verdichtung, rolliger Kies und Sand sind für Schraubfundamente ebenfalls nicht geeignet. Hier sind Stützfüße oder Punktfundamente die richtige Wahl. Wasser führende Bodenlagen sind zu eruieren und die Beeinträchtigung der Tragfähigkeit zu beurteilen.
Pflasteranschlag ist bis 300 mm realisierbar und ist immer mit der Wurzelbrücke fest verbunden.
Der Einbau von Schraubfundamente kann vom der ausführenden Unternehmen bewerkstelligt werden. Es sind keine besonderen Geräte erforderlich. Der entsprechend Adapter wird mitgeliefert.